Infos von A-Z
A
Absenzen, Halbtage, Dispensationen
Absenzen werden der Klassenlehrperson über KLAPP mitgeteilt.
Bei längerer oder wiederholter Abwesenheit aufgrund von Krankheit behält sich die Schule das Recht vor, ein ärztliches Zeugnis einzufordern.
Arzt- und Zahnarzttermine sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Pro Schuljahr können fünf freie Halbtage ohne Angabe von Gründen bezogen werden. Diese werden der Klassenlehrperson bis zwei Tage vor dem Bezug mitgeteilt. An Spezialtagen oder -wochen (z. B. Sporttag, Projekttage, Lager usw.) können keine Halbtage genommen werden.
Neben den freien Halbtagen kann die Schulleitung auf schriftlichen Antrag der Eltern hin weitere Dispensationsgründe anerkennen. Bitte reichen Sie das Gesuch spätestens vier Wochen vor der geplanten Abwesenheit schriftlich bei der Schulleitung ein (per KLAPP oder E-Mail). Das Gesuch ist zu begründen und gegebenenfalls zu belegen. Dies erfolgt gemäss der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD). Für frühzeitige Abreisen in die Ferien sind in erster Linie die fünf freien Halbtage einzusetzen.
Die Eltern können ihre Kinder mit einer schriftlichen Mitteilung an die Klassenlehrperson ohne Angabe von Gründen von religiösen Themen im Fach „Natur, Mensch, Gesellschaft” bzw. „Ethik, Religionen, Gemeinschaft” dispensieren. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Gesuch hin von einzelnen Fächern oder aus religiösen Gründen an bestimmten Tagen freistellen. Für eine Dispensation aufgrund musischer oder sportlicher Betätigungen ist eine Talent Card des Kantons Bern erforderlich. Diese Absenzen werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.
Angebot der Schule, Wahlfach
Im Schuljahr 2025/26 werden folgende Kurse angeboten:
B
Beurteilung
Die Beurteilung in der Schule dient in erster Linie der Förderung und soll von den Schülerinnen und Schülern als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Beim Beobachten und Beurteilen orientieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplans 21 sowie den Lehrmitteln.
F
Ferienplan
H
Handy, Smartwatches
Da Handys und Smartwatches im Unterricht nicht benötigt werden, können sie zu Hause gelassen werden. Andernfalls sind sie bei der Klassenlehrperson abzugeben.
K
Kirchliche Unterweisung (KUW)
Die Anmeldung zur KUW ist freiwillig. Für die Konfirmation ist jedoch der Besuch der Unterrichtsstunden und der festgelegten Gottesdienste Bedingung.
Die KUW wird durch die Kirchgemeinde des Wohnorts organisiert.
Klapp
Die schriftliche Kommunikation zwischen Eltern und Schule erfolgt über KLAPP. Über dieses Tool melden die Eltern auch Absenzen und beantragen Jokertage. Das Schulsekretariat informiert die Eltern bei Schuleintritt über die Registrierung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson.
L
Lager
An der Schule Matzwil findet jährlich ein Lager mit den Kindern der 1. -6. Klasse statt. Landschulwoche und Skilager wechseln sich dabei ab.
Läuse
Jede/jeder kann Kopfläuse bekommen – gemeinsam werden wir sie rasch wieder los.
Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule
- Melden Sie einen Fall der Klassenlehrperson per KLAPP.
- Lesen Sie die folgenden Merkblätter durch.
Leitbild
Lernen – Lachen – Selbermachen soll an unserer Schule gelten!
M
Medien und Informatik
Ab der 3. Klasse erhalten unsere Schülerinnen und Schüler einen Account bei Microsoft 365. Dies erlaubt die Nutzung von Programmen wie Word, Powerpoint oder Outlook.
Ab der 5. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler im Schulfach „Medien und Informatik“ unterrichtet.
Ab der 3. Basisstufe steht jedem Kind ein eigenes iPad zur Verfügung.
S
Schulweg
Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Wir empfehlen dringend, Leuchtwesten, Helme und Licht am Fahrrad zu verwenden. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, dass Kinder erst ab der 3. Klasse ohne Begleitung eines Erwachsenen mit dem Fahrrad in die Schule fahren.
Die Schülerinnen und Schüler aus Frieswil werden in der Basisstufe mit einem Schulbus transportiert.
Schulzahnarzt
Die Besuche beim Schulzahnarzt werden neu organisiert und liegen künftig in der Verantwortung der Wohngemeinden. Das Schulsekretariat wird die Eltern diesbezüglich informieren.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im zweiten Quartal im Lehrschwimmbecken in Hinterkappelen statt. Die genauen Termine werden im Quartalsbrief mitgeteilt.
T
Tagesschule
Siehe spezifische Seite „Tagesschule“.
U
Übertritt Sekundarstufe
Der Schullaufbahnentscheid, der den Übertritt von der Primar- auf die Sekundarstufe 1 regelt, erfolgt Mitte des 6. Schuljahres. Das Urteil beruht auf summativen und formativen Beurteilungen und erfolgt prognostisch. Die Lehrkräfte schätzen die Fähigkeiten sowie die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler ein und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am nächsten Abschnitt der Bildungslaufbahn gegeben sind.
Zentrale Bestandteile des Übertrittsentscheids sind der Übertrittsbericht, das Übertrittsprotokoll und das Übertrittsgespräch. Im Übertrittsgespräch streben Eltern und Lehrkräfte einen gemeinsamen Übertrittsentscheid an. Erfolgt keine Einigung, können die Eltern ihr Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.